Platzregeln

Platz– und Spielordnung für Tennis beim SVA

Die Platz- und Spielordnung soll dazu beitragen, den Spielbetrieb geordnet zu regeln, damit Nachteile und Missverständnisse vermieden werden.

Platz- und Spielordnung für Tennis beim SVA

1. Allgemeines

Die Nutzung der Anlagen ist grundsätzlich an die Mitgliedschaft und damit an die Zahlung des Mitgliedsbeitrages gebunden. Bei Zahlungsrückständen oder Nichtzahlung besteht keine Spielberechtigung.

In begründeten Einzelfällen ist der Vorstand berechtigt Spielberechtigungen zu erteilen.

Beginn und Ende der Tennissaison werden vom Vorstand festgelegt und frühzeitig bekannt gegeben. Diese Termine sind verbindlich. Verstöße können vom Vorstand sanktioniert werden.

Vorstand und Beauftragte des Vorstandes sind berechtigt die Nutzung der Plätze einzuschränken oder die Anlage zu sperren.

2. Nutzungsgrundsätze

Alle Mitglieder sind, auch in ihrem eigenen Interesse, angehalten, die Anlage mit allen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln.

Die Tennisplätze sollten in Sportbekleidung betreten und genutzt werden. Die Tennisschuhe müssen eine geeignete Besohlung haben (keine Stollen-/ Rippenprofile).

Beim Spielbetrieb entstandene Beschädigungen sind unverzüglich den Platzwart oder der Vorstandschaft mitzuteilen.

Rauchen und Alkoholgenuss auf den Plätzen sind grundsätzlich verboten. Zigaretten Stummel & Asche sind in den dafür vorgesehener Standaschenbecher zu entsorgen.

Hunde sind nur angeleint auf der Anlage zu halten. Das Mitnehmen von Hunden auf das Spielfeld ist nicht gestattet.

3. Tennisheim

Das Tennisheim darf von jedem Mitglied der Abteilung genutzt werden. Es schließt der allgemeine Schlüssel der Außenanlage. Die Hüttentür ist bei verlassen die Anlage stets abzuschließen. Beim Eintritt müssen die Schuhe von Sand befreit werden. Bitte haltet das Tennisheim sauber und verlasst es in einem ordnungsgemäßeren Zustand. Dies gilt ins besonders für die Küche. Das benutze Geschirr muss abgespült werden und ist entsprechend aufzuräumen. Alternative darf das Geschirr in die Spülmaschine eingeräumt werden.

4. Dusche und WC

Zu der Tennisanlage gehören eine Damen- und eine Herren Dusche, an der Nordwest Seite des Vereinsheims. Es schließt der allgemeine Schlüssel der Außenanlage. Außerdem kann das Herren WC an der Südwest Seite benützt werden. Der Schlüssel hierzu hängt rechts neben der Eingangstür des Tennisheimes. Die Damen Toilette kann bei geöffneter Gaststätte benützt werden. Ansonsten ist eine Öffnung nur über Funktionäre der Abteilung Tennis möglich.

5. Platzpflege

 „Die Plätze sind so zu verlassen, wie man sie selbst betreten möchte.“

Die regelmäßige Platzpflege ist Bestandteil des Spieles. Verantwortlich hierfür ist jeder einzelne Spieler. Dies gilt auch für den Punktspielbetrieb, Turniere und das Vereinstraining.

Vor dem Spiel sind die Plätze ausreichend zu wässern, damit die Trittfestigkeit gegeben ist. Trockene Plätze dürfen nicht bespielt werden; ggf. ist auch während des Spieles nachzuwässern.

Der Tennisplatz ist nach dem Spielen bis zum Zaun abzuziehen. Andernfalls bleiben Unebenheiten zurück und Unkraut kann sich ausbreiten. 

Sollten sich im Schleppnetz Äste, Laub oder andere Fremdkörper befinden, müssen diese entfernt werden. Nur wenn das Schleppnetz komplett aufliegt, bekommt man eine glatte, saubere Platzoberfläche! Rennen mit dem Schleppnetz „geht gar nicht“.

Das Fegen der Linien ist ein Gebot der Fairness gegenüber den nachfolgenden Spielern und sollte für uns alle selbstverständlich sein.

Benutzte Geräte sind an den vorgesehenen Stellen wieder aufzuhängen.  Abfall gehört in die Abfalleimer, Schäden am Platz und an den Linien sind zu beseitigen oder auszugleichen. Ggf. ist der Platzwart oder ein Mitglied der Tennis-Vorstandschaft zu informieren. Besonders zu Saisonbeginn sind Trittspuren und kleinere Löcher zuerst mit dem Abziehholz zu bearbeiten. Bei oder nach Starkregen dürfen die Plätze nicht bespielt werden. Die Entscheidung zur Bespielbarkeit trifft der Platzwart oder der Tennisvorstandschaft.

6. Platzreservierungen über Platzbuchungstool

Ab der Spielzeit 2021 werden Platzbuchungen ausschließlich über das Onlinetool unter www.svaltensittenbach.de/tennis/platzbuchung abgewickelt.

Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung auf der Webseite nötig. Buchungen über die Magnettafel auf der Anlage werden nicht berücksichtigt.

Die kleinste Buchungszeit beträgt 30 Minuten, die maximale Buchungszeit beträgt 2 Stunden. Die Buchung ist zwischen 7:00 und 22:00 Uhr möglich. Das Spielen mit Gastspielern ist während der Buchung entsprechend anzugeben.

7. Spielordnung

Die Spielzeit beginnt mit dem Betreten des Platzes. Die Spielzeiten für Einzel betragen 60 Minuten, für Doppel 120 Minuten. Sofern keine Reservierung vorliegt oder keine anderen Spielberechtigten den Platz nutzen möchten, ist eine Verlängerung der Spielzeit nach den o.g. Vorgaben möglich. Die Karenzzeit liegt bei 5 Minuten. Platzreservierungen für Pflichtspiele und offizielle Trainingszeiten oder geplanten Veranstaltungen sind im Belegungsplan angezeigt. Die Platzbelegung erfolgt Digital über eine einmalige Registrierung auf der Plattform unserer Homepage (sh. Unter Punkt 6).  Eine Spielberechtigung besteht für alle Mitglieder der Tennisabteilung.  Aus Rücksicht der anderen Tennis Mitglieder können max. 2 Stunden gebucht werden.

Spiele der Vereinsmeisterschaft und des Herausforderungsmodus, dürfen über die gebuchte Spielzeit hinaus, zu Ende gespielt werden.

Die jugendlichen Mitglieder können in den Hauptspielzeiten nur zusammen mit einem volljährigen Mitglied eine Platzreservierung vornehmen. In den Hauptspielzeiten haben die Berufstätigen Vorrang. Hauptspielzeiten sind Sonntag bis Freitag ab 18 Uhr. Selbstverständlich dürfen Jugendliche auch miteinander während dieser Zeiten spielen, solange kein erwachsenes Mitglied den Platz beansprucht.

Nach Beendigung der Spielzeit und Verlassen des Platzes kann erneut reserviert werden. Jede Reservierung ist hinfällig, wenn die Spieler 10 Minuten nach Beginn der Reservierungszeit den Platz nicht betreten haben. Ohne Belegung der Plätze kann eine sofortige Ablösung erfolgen.

Bei starkem Andrang wird Doppel zu spielen empfohlen.

8. Gastspielregelung

Gäste sind auf der Anlage herzlich willkommen

Die Bestimmungen der Platz- und Spielordnung gelten grundsätzlich auch für Nichtvereinsmitglieder. Gäste können am Spielbetrieb nur teilnehmen, wenn die Belegung der Plätze dies zulässt. Gäste sind nur mit einem Vereinsmitglied spielberechtigt. Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Gäste müssen für die Spielberechtigung eine Gebühr entrichten. Verantwortlich für deren Zahlung ist das begleitende Vereinsmitglied. Die Gastgebühr ist wie folgt zu entrichten. Die Gebühr ist in einem vorhandenen Kuvert (mit Namen und Datum versehen) – in den bereit gestellten Briefkasten, an der Tennishütte einzuwerfen. Alternative wird die Gebühr per Lastschrift über das registrierte Vereinsmitglied eingezogen, welches die Spielzeit online gebucht hat. Alle Paarungen mit Gastspielern sind in der aufliegenden Gastspielliste einzutragen. Die Platzgebühr für Gastspieler beträgt 5.- Euro pro Stunde. Gäste dürfen maximal 10 x in der Saison auf der Anlage spielen.

Mitglieder der Vereine 1.FC Hersbruck, 1. FC Reichenschwand, SV Hohenstadt, SC Pommelsbrunn u. SV Förrenbach dürfen mit Gegenspielrecht auf unseren Plätzen ohne Gastspieler-Beitrag spielen.

Die Hauptspielzeiten für Gastspieler sind nur gestattet, wenn keine Mitglieder des SVA die Plätze benötigen.

9. Organisation der Platzarbeiten im Frühjahr und zum Saisonabschluss

Die Termine der Platzaufbereitung im Frühjahr und der Arbeiten zu Saisonende werden vom Vorstand festgelegt und den Mitgliedern frühzeitig bekannt gegeben. Die Mitglieder können ihre Arbeitsstunden an diesen Terminen ableisten. Hierüber wird ein Nachweis geführt.

Alle Arbeiten erfolgen nach den Vorgaben eines Vorstandsmitgliedes/ eines Beauftragten des Vorstandes oder des Platzwartes

Während der Saison können Mitglieder, unter den gleichen Konditionen, Instandsetzungs-, Nachbesserungs- und Pflegearbeiten ableisten.

Wer keinen Arbeitsdienst leistet, muss jährlich eine Arbeitsdienstpauschale in Höhe von 25,- Euro für Einzelpersonen und 50,- Euro für Familien zahlen. Die Arbeitsdienstpauschale wird am Ende des Jahres eingezogen per Sepa eingezogen.

Von Arbeitsdienst ausgeschlossen sind Jugendlicher unter 18 Jahre und Erwachsene ab 60 Jahre.

10. Abschließen der Anlage

Die Anlage ist stets abzuschließen. Der letzte, der die Anlage verlässt, ist verpflichtet, sowohl die drei Außentüren als auch das Tennisheim abzuschließen. Bitte kontrollieren sie beim Verlassen der Anlage, ob ordnungsgemäß abgesperrt ist.

11. Haftungsausschluss

Der Verein haftet nicht bei Sachverhalten der Verkehrssicherungspflicht (Vereinssatzung/ Versicherung).

Die Haftung des Vereins bei Beschädigungen, Verlusten oder Diebstahl von Eigentum der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Für fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Vereinsanlage haftet der Verursacher, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

Der Vorstand ist berechtigt, Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung mit dem Entzug der Spielberechtigung zu ahnden. Umfang und Dauer werden dem Mitglied mitgeteilt. Bei wiederholten oder dauernden Verstößen kann ein Vereinsausschluss erfolgen (Satzung).